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Entwicklung der Schweizer Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer («VST») dient zur korrekten Ertragsbesteuerung und beträgt 35% des Bruttobetrages. Empfänger im Inland erhalten die VST bei korrekter Abwicklung zurück. Bei Empfängern im Ausland wird die VST in der Regel auf Basis des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens zurückerstattet.

Im internationalen Umfeld wurde bereits grösstenteils auf Zahlstellen- oder Meldesysteme umgestellt. Da die VST nicht mehr zeitgemäss ist, besteht ein Handlungsbedarf zur Entwicklung eines neuen Verfahrens. Obwohl politisch bisher kein Konsens gefunden werden konnte, stehen aktuell unterschiedliche Projekte zur Debatte.

Im Parlament wird zurzeit eine Vorlage diskutiert, welche die VST im Bereich der Fremdfinanzierung (Anleihen, Obligationen, Guthaben) aufheben will. Ausgenommen sind Zinsen auf Kundenguthaben von inländischen natürlichen Personen. Mit einem Inkrafttreten dieser Vorlage kann frühestens Ende 2023 gerechnet werden.

Auch die Beteiligungsquote des Dividendenempfängers beim Meldeverfahren im Konzernverhältnis soll von aktuell 20% auf 10% gesenkt werden. Durch diese Massnahme würde die Zahl der Fälle erhöht, in welchen eine blosse Meldung genügt und somit keine VST fällig wird.

Ein drittes Projekt sieht es vor, Dividendenzahlungen ins Ausland zu vereinfachen. Hier soll die Bewilligung zur blossen Meldung der Transaktion von aktuell 3 Jahre auf 5 Jahre erhöht werden.

Die Massnahmen bilden einen guten Ansatz, um die VST an die aktuellen Bedürfnisse und Umstände anzupassen. Dennoch bleiben viele Kritikpunkte bestehen. Bestehende Anleihen sind beispielsweise nicht von den neuen Regelungen betroffen und auch der Wunsch nach einem Zahlstellen- oder Meldesystem wird vorerst nicht erfüllt.

25 Oktober 2021