Ab dem 01.01.2024 treten neue Mehrwertsteuersätze in Kraft. Konkret wurde der Normalsatz auf 8,1 % (+0,4 %), der reduzierte Satz auf 2,6 % (+0,1 %) und der Sondersatz für Beherbergung auf 3,8 % (+0,1 %) erhöht. Die neuen MWST-Steuersätze sind bereits heute bei periodenübergreifender Rechnungsstellung gemäss ESTV-Weisung anzuwenden. Die Integration der neuen Steuersätze in Buchhaltungssysteme und Geschäftsprozesse muss vorbereitet und kontrolliert durchgeführt werden. Abhängig vom genutzten Buchhaltungs- oder Verkaufssystem ist dies ein kleines oder eben ein zeitintensives Projekt. Mit der Überprüfung bestehender und künftiger Verträge, in der Kalkulation sowie offener Offerten, kann ein reibungsloser Übergang sichergestellt werden. Auch die Kommunikation gegenüber Kunden greift Missverständnissen und Ärgernissen vor. Unserer Tipps zur korrekten MWST-Abrechnung unterstützen Sie zusätzlich.
