Nachdem das Parlament im Sommer 2023 eine weitere Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet hat, tritt diese nun am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Inkraftsetzung wurde vom Bundesrat diesen Herbst beschlossen. Die letzte Teilrevision erfolgte am 1. Januar 2018.
Dies sind die wesentlichen Änderungen ab 01.01.2025:
- KMU können neu und freiwillig die Mehrwertsteuer 1-mal jährlich abrechnen,
- Verschiedene Anpassungen im Gesundheitsbereich, wo verschiedene Leistungen neu von der MWST ausgenommen werden,
- Subventionen sind künftig nicht mehr der MWST unterstellt, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden von der zahlenden Institution,
- Online-Versandhandelsunternehmen im Ausland werden mit der Einführung der sogenannten Plattformbesteuerung (Temu lässt grüssen) steuerpflichtig.
Vor allem der erste Punkt kann für viele KMU’s interessant sein um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Details werden in der noch zu publizierenden Mehrwertsteuerverordnung geregelt, welche voraussichtlich im Oktober veröffentlicht wird. Gerne können Sie uns dann diesbezüglich kontaktieren, um Ihren konkreten Fall zu besprechen.
In der Änderung zur Mehrwertsteuerverordnung werden auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze grundlegend überarbeitet. Sollten Sie mit Saldosteuersätzen abrechnen, müssen die neuen Regelungen nach Publikation geprüft werden je nach Situation im Unternehmen.