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Neuregelung Wohneigentumsbesteuerung

Bekanntlich üben sich unsere Politiker seit Jahrzehnten an einer neuen Lösung für die Besteuerung des Wohneigentums, konkret der Abschaffung des Eigenmietwerts. Zuletzt kam tatsächlich Hoffnung auf, dass dieses alte Vorhaben nun tatsächlich gelingen könne.

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Auch die Steuererklärung wird digital

Wir sind noch analog aufgewachsen, – und Sie? Wir begegnen dem Wort „Digitalisierung“ heute schon auf Schritt und Tritt und dessen Verwendung darf gerne inflationär genannt werden. Nun also auch noch die gute alte Steuererklärung.

Steuererklärung anno dazumal
Der Vater sass an einem regnerischen Sonntag über das Steuerformular gebeugt vor einem Stapel Papier und je länger der Tag sich hinzog, desto lauter hat er alle möglichen Heiligen angefleht. Dann noch zweimal eine Zahl im falschen Kästchen eingesetzt und der Sonntagsfrieden war dahin. Am Montag Kopien im Copy-Shop erstellt (20 Rappen pro Seite) und das Couvert zur Post gebracht.

Steuererklärung 2030
Ende Januar finden Sie in Ihrem Mail Account die freundliche Mitteilung Ihrer Steuerverwaltung, dass die Steuererklärung für das neue Jahr online gestellt sei. Sie werden höflich aufgefordert, die noch fehlenden Angaben zu ergänzen und gegebenenfalls Korrekturen anzubringen. Die Steuererklärung ist nämlich grösstenteils bereits ausgefüllt, Neudeutsch „prefilled“, sei es mit den entsprechenden Vorjahrespositionen, Ihrem Erwerbseinkommen, sämtlichen Bankkonten und Wertschriftenpositionen, den Krankheitskosten usw. Auch die üblichen Sozialabzüge sind korrekt erfasst, wie auch der Steuerwert Ihrer Liegenschaft. Sie sitzen gemütlich auf dem Sofa mit Ihrem Tablet in der Hand, vor sich noch drei Spendenbelege, welche Sie erhalten haben. Sie loggen sich auf Ihr E-Steuerkonto ein, schauen sich die bereits erfassten Daten an, machen eine Korrektur bei den Berufsabzügen und fotografieren mit Ihrem Handy die drei Spendenbelege, upload, fertig. Utopisch, meinen Sie?

Die Angaben vom Vorjahr sowie Liegenschaftswerte hat die Steuerverwaltung logischerweise bereits im System. Ihre Lohnangaben wurden von Ihrem Arbeitgeber via ELM, dem elektronischen Lohnmeldeverfahren, nicht mehr nur an die Ausgleichskasse sowie die Unfallversicherung elektronisch übergeben, wie dies heute schon weit verbreiteter Standard ist, sondern eben nun auch direkt an Ihre Steuerverwaltung. Ihre Banken haben sämtliche Kontoabschlüsse und die E-Steuer-verzeichnisse ebenfalls direkt an die Steuerverwaltung übermittelt. Sie sehen, es bleibt in den meisten Fällen nicht mehr viel zu tun und Sie können den Sonntag entspannt geniessen.

Wo stehen wir heute?
Schon heute können Sie bekanntlich Ihre Steuererklärung elektronisch einreichen via EasyTax im Kanton Baselland oder mit BalTax in Basel-Stadt. Auch die Belege können als PDF bereits mitgeschickt werden. Allerdings müssen Sie immer noch eine Quittung auf Papier ausdrucken, unterzeichnen und diese dem Kanton per Post zustellen. Andere Kantone sind hier schon einen guten Schritt weiter, so z.B. die Kantone Bern und Obwalden, oder seit diesem Jahr auch die Kantone Luzern und St. Gallen. In diesen Kantonen können sich die Steuerpflichtigen über ein eigenes Account beim Kanton oder mit individualisierten Pin-Codes legitimieren und so entfällt dort auch die Nachreichung einer Unterschrift per Post. Der ganze Prozess läuft von A – Z rein elektronisch. Auch das Fotografieren und uploaden von Belegen funktioniert dort schon.

Was bringt die digitale Steuererklärung den Steuerpflichtigen und was den Behörden?
Für uns als Steuerpflichtige ist die Frage relativ schnell beantwortet: weniger Arbeit, zeitgemässe Tools für Tablets und Smartphones, welche im Aufbau nicht mehr einem Formular-Ablauf folgen, sondern themen- und ereignisbezogen aufgebaut sein werden. Und vielleicht kommt sogar ein wenig Spass auf beim Bearbeiten der Daten.

Für die Steuerbehörden geht es darum möglichst kosteneffizient und weitgehend automatisiert korrekte Veranlagungen sicherzustellen. Nur schon durch das Wegfallen des Scannens der physisch eingereichten Belege, spart die Steuerverwaltung je Steuerpflichtigen zwischen sieben und zehn Franken, wir sprechen also von Einsparungen im 7-stelligen Bereich. Nutzen sie doch heute schon die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung aller Belege. Sie schonen damit unsere Umwelt und ermöglichen der Steuerverwaltung Kosten zu sparen.

Gemäss Auskunft werden im Kanton Basel-Stadt zurzeit verschiedene Projekte geprüft, mit dem Ziel, die vorstehend beschriebenen Szenarien umzusetzen. Stichworte dazu sind E-Government, Software für mobile Anwendungen oder auch der weitere Ausbau der automatisierten Veranlagungen. Im Kanton Basel-Landschaft geht die Entwicklung natürlich in die gleiche Richtung. Ziele hier sind z.B. eine medienbruchfreie Übermittlung aller Daten zu ermöglichen, oder das Einrichten von E-Steuerkonten, wo den Steuerpflichtigen online Einsicht in ihr Steuerkonto ermöglicht werden soll.

Sie sehen, die Zukunft ist nicht nur digital, sondern hoffentlich für die Steuerpflichtigen auch einfacher und wir Treuhänder und Steuerberater können uns auf die komplizierteren Fälle konzentrieren. Wir sind auch in der digitalen Zukunft für Sie da.

11. Juni 2020