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Neuregelung Wohneigentumsbesteuerung

Bekanntlich üben sich unsere Politiker seit Jahrzehnten an einer neuen Lösung für die Besteuerung des Wohneigentums, konkret der Abschaffung des Eigenmietwerts. Zuletzt kam tatsächlich Hoffnung auf, dass dieses alte Vorhaben nun tatsächlich gelingen könne.

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Bundesrat unterstützt Abschaffung des Eigenmietwerts

Der Bundesrat unterstütz eine Vorlage des Ständerates, welche die Abschaffung des Eigenmietwerts bei selbstbewohnten Liegenschaften vorsieht. Im Gegenzug sollen Schuldzinsen nicht mehr abziehbar sein. Dies verringert die Anreize zur privaten Verschuldung.

Der Bundesrat stellt zusätzlich drei Änderungsanträge:

  1. Vollständiger Systemwechsel: Um den Systemwechsel möglichst zu vereinfachen, soll der Eigenmietwert auf Zweitliegenschaften ebenfalls abgeschafft werden.
  2. Schuldzinsenabzug: Schuldzinsen, aus denen ein steuerbares Einkommen generiert wird, sollen weiterhin zum Abzug zugelassen werden.
  3. Energiespar- und Umweltschutzabzüge: Um das Klimaziel von 2050 zu erreichen, soll die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen beibehalten werden.

Ob mit dieser Vorlage, die seit Jahrzehnten diskutierte Abschaffung des Eigenmietwertes realisiert werden kann, bleibt abzuwarten. Der parlamentarische Prozess, wie auch die absehbare Volksabstimmung dazu, ist wie so oft schwierig vorherzusehen.

25 Oktober 2021