Bruno Leibundgut

Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling
Präsident des Verwaltungsrates

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Firmengründung auf Basis der richtigen Rechtsform

Noch bevor der Weg Ihres Unternehmens seinen Lauf nimmt, stellen Sie mit einer wichtigen Entscheidung die ersten Weichen für Ihren späteren Erfolg. In diesem Beitrag fassen wir die drei häufigsten Rechtsformen übersichtlich zusammen und ergänzen hilfreiche Ratschläge von Bruno Leibundgut.

Die Einzelfirma
Die einfachste aller Firmengründungen ist die der Einzelunternehmung. Hierfür benötigen Sie keine festgelegte Kapitaleinlage, haften jedoch bei allfälligen Risiken mit Ihrem Privatvermögen und werden weiterhin als natürliche Person besteuert. Diese Rechtsform kommt besonders dann in Frage, wenn das Gesamtrisiko Ihrer Unternehmung und der angebotenen Dienstleistungen überschaubar ist und bleibt. Sie sind zum Beispiel IT-Spezialist oder freischaffende Journalistin und müssen als selbstständig erwerbstätige Person keine teuren Geräte anschaffen und kein oder kaum Personal anstellen. Konkret sollten Sie sich als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer nur sich selbst verpflichten. Mit weiteren Mitarbeitenden steigen die finanziellen Risiken und somit auch eine mögliche Belastung Ihres Privatvermögens. Dafür halten sich bei einer Einzelunternehmung die Formvorschriften in Grenzen und sie lässt sich unkompliziert und günstig führen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sobald Ihr Unternehmensmodell gewisse Risiken birgt oder Sie auf Personal angewiesen sind, lohnt es sich, eine GmbH zu gründen. Hierfür benötigen Sie mindestens CHF 20’000 Stammkapital. Aufgrund der Verpflichtung zur öffentlichen Beurkundung entstehen zudem Kosten für den Gründungsprozess in Höhe von ca. CHF 3’000 bis 6’000. Sie sind sodann aber auch von der privaten Haftung als Inhaber bzw. Gesellschafter befreit. Im Vergleich zur Einzelfirma sind Sie einerseits besser abgesichert und profitieren andererseits auch von einer gewissen Kreditwürdigkeit für Investitionen in allfällig benötigte Infrastruktur. Die GmbH hat sich an bestimmte Formvorschriften zu halten, so beispielsweise in der Buchführung. Hier gelten die gleichen Vorschriften wie bei einer Aktiengesellschaft. Ebenso gelten die gleichen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Revisionspflicht und auch die steuerliche Behandlung ist gleich wie bei einer AG. Die GmbH findet sich häufig bei kleineren Unternehmen (z. B. Handwerksbetriebe, Gastronomie etc.), in denen die Eigentümerschaft gleichzeitig auch im operativen Geschäft tätig ist.

Die Aktiengesellschaft
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft wird ein Mindestkapital von CHF 100’000 benötigt, wovon 50 % einbezahlt sein müssen. Das im Gegensatz zur GmbH höhere Mindestkapital wirkt sich positiv auf die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft aus, wichtig insbesondere bei grösseren Investitionen, wo zusätzlich Fremdfinanzierung notwendig ist. Ausserdem ist es als AG – im Vergleich zur GmbH – einfacher, neue Aktionärinnen und Aktionäre am Unternehmen zu beteiligen, da insbesondere die Übertragung von Aktien einerseits informeller ist, andererseits Aktien mit tieferem Nennwert auch günstiger handelbar sind. Zudem ist die Beteiligung von z. B. Mitarbeitenden eine zunehmend populäre und erfolgreiche Massnahme, um Schlüsselpersonen ans Unternehmen zu binden. Die Aktiengesellschaft ist jedoch auch die formell anspruchsvollste dieser drei Rechtsformen, mitunter, weil Sie mit dem Verwaltungsrat über ein zusätzliches Organ verfügt.

Im Überblick
Auch wenn die Umwandlung von beispielsweise einer GmbH zu einer AG von einem erfreulichen Geschäftserfolg zeugt, ist sie neben der Kapitalerhöhung auch mit einem aufwendigen notariellen Prozedere und der Umstellung der Buchhaltung verbunden. Sich zu Beginn schon langfristig für die richtige Rechtsform zu entscheiden und zu verpflichten, ist also von Vorteil.

Wie Sie die Weichen auch stellen werden: Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und stehen Ihnen auf Ihrem Weg jederzeit gerne beratend zur Seite – bei der Gründung einer Gesellschaft oder für eine Steuer- oder Unternehmensberatung.

22. Dezember 2021