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Neue Mehrwertsteuer-Umsatzgrenze für Vereine

Ab dem 01.01.2023 tritt eine neue Regelung im Bereich der Mehrwertsteuer (MWST) in Kraft, welche Neuerungen für Vereine mit sich bringt. Konkret wurde die massgebliche Umsatzgrenze für eine Befreiung von der MWST von aktuell CHF 150’000 auf neu CHF 250’000 angehoben. Von dieser Neuerung profitieren ehrenamtlich geführte, nicht gewinnorientierte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen.
Vereine, welche die neue Umsatzgrenze nicht erreichen, können sich aus dem Mehrwertsteuer-register löschen lassen. Die Abmeldung ist schriftlich und auf Ende der jeweiligen Steuerperiode bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV einzureichen. Findet keine Abmeldung statt, so bleibt die Steuerpflicht weiterhin bestehen.

13. Juni 2022