Bekanntlich üben sich unsere Politiker seit Jahrzehnten an einer neuen Lösung für die Besteuerung des Wohneigentums, konkret der Abschaffung des Eigenmietwerts. Zuletzt kam tatsächlich Hoffnung auf, dass dieses alte Vorhaben nun tatsächlich gelingen könne. In den Details sind sich National- und Ständerat wiederum nicht einig und das Geschäft liegt nun wieder im Nationalrat für eine allfällige Differenzbereinigung. Streitpunkte sind die Zweitwohnungen sowie der Schuldzinsenabzug.
Aus verständlichen Gründen wehren sich in erster Linie die Tourismuskantone gegen die Abschaffung des Eigenmietwertes bei den Zweitwohnungen, da die Steuern darauf meistens die einzigen Steuereinnahmen bei Zweitwohnungsbesitzern darstellen, welche dem Liegenschaftskanton verbleiben.
Unseres Erachtens wäre jedoch eine steuerliche Ungleichbehandlung von Zweitwohnungen durch einen Eigenmietwert wiederum nur Flickwerk und keine taugliche Lösung. Fortsetzung folgt.