Seit der Einführung von FABI (Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) im Jahr 2015 herrschte bei Autopendlern eine äusserst unbefriedigende Situation, in der Berufskostenabzüge bei der Bundessteuer auf 3’000 CHF beschränkt wurden. Für Arbeitnehmende mit weiten Arbeitswegen war dies ein deutlicher Nachteil. Hat der Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, war der administrative Aufwand nicht unerheblich, musste doch der Arbeitgeber den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis bescheinigen, um die Berufskostenabzüge in der privaten Steuererklärung korrekt darstellen zu können.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt für den Privatanteil bei Firmenfahrzeugen eine Neuregelung. Der Privatanteil wird von aktuell 0.8 Prozent auf neu 0.9 Prozent pro Monat erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von 9.6 Prozent auf 10.8 Prozent des Fahrzeugkaufpreises exkl. MWST pro Jahr. Diese Erhöhung soll dem vom Arbeitgeber finanzierte Arbeitsweg steuerlich Rechnung tragen. Von der neuen Regelung profitieren vorrangig Arbeitnehmende mit Arbeitswegen von mehr als 4’300km pro Jahr. Zusätzlich wird durch die Änderung der Naturallohn für den Arbeitsweg neu sozialversicherungspflichtig, jedoch bringt das neue Vorgehen grosse administrative Vereinfachungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmende mit sich.
25 Oktober 2021