Bruno Leibundgut

Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling
Präsident des Verwaltungsrates

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Neuregelung Wohneigentumsbesteuerung

Bekanntlich üben sich unsere Politiker seit Jahrzehnten an einer neuen Lösung für die Besteuerung des Wohneigentums, konkret der Abschaffung des Eigenmietwerts. Zuletzt kam tatsächlich Hoffnung auf, dass dieses alte Vorhaben nun tatsächlich gelingen könne.

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Rechtssicherheit dank Steuerruling

Besonders für Unternehmen kann es wichtig sein, die steuerlichen Folgen weitreichender betrieblicher Entscheidungen im Voraus zu kennen. Unser Experte Bruno Leibundgut berät Sie, wann ein sogenanntes Steuerruling in Frage kommt und warum es der Schweiz einen Standortvorteil verschafft.

Ein Steuerruling ist die verbindliche Auskunft einer Steuerbehörde zu einem konkreten steuerlichen Sachverhalt und kommt zum Beispiel infrage, wenn Sie eine Geschäftsumstrukturierung, eine Nachlassregelung oder eine grössere private Vermögensumschichtung planen. In solchen Fällen kann es von Vorteil sein, den geplanten Sachverhalt vorgängig mit der zuständigen Steuerverwaltung zu besprechen und die Bemessungsgrundlage bzw. die geschuldeten Steuern abklären zu lassen.

Rulings haben nach schweizerischem Recht zwar keinen Verfügungscharakter, funktionieren aber nach dem Vertrauensprinzip. Der Sachverhalt muss in jedem Fall vollständig, prägnant und auf die konkreten Fragen des vorliegenden Antrags beschränkt dargestellt werden. In Sachen Zuständigkeit ist zu beachten, dass die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern bei natürlichen Personen bzw. der Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen in die Verantwortung der kantonalen Steuerverwaltung fallen, und somit sämtliche Sachverhalte, die Staats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer betreffen, bei der kantonalen Steuerbehörde anzufragen sind. Anträge bezüglich Mehrwert- oder Verrechnungssteuer sind hingegen direkt an die eidgenössische Steuerverwaltung zu richten. Hypothetische oder bereits realisierte Sachverhalte sind von einem Ruling ausgeschlossen. Ausserdem ist davon abzusehen, einen Steuervorbescheid in verschiedenen Kantonen anzufragen bzw. mehrere Anträge vergleichend gegeneinander abzuwägen.

Wird der geschilderte Sachverhalt schliesslich genau wie beabsichtigt umgesetzt, ist die vorgängig von der Steuerverwaltung erteilte Auskunft dann auch verbindlich, sofern in der Zwischenzeit keine relevante Gesetzesänderung eingetreten ist und die steuerpflichtige Person die getroffene Disposition nicht ohne Nachteil rückgängig machen kann.

Diese dadurch gewonnene Rechtssicherheit ist ein hilfreicher Vorteil bei der Planung und kann besonders bei Firmengründungen für die Wahl des Steuerstandorts Schweiz entscheidend sein. Ausserdem bringt der Rulingprozess mit sich, dass eine geplante Transaktion wie beispielsweise ein Unternehmensverkauf detailliert durchdacht und sorgfältig dargestellt wird. So lassen sich mögliche Fehlerquellen früh erkennen und ausschliessen, was nicht nur aus steuerrechtlicher, sondern auch aus betriebswirtschaftlicher oder rechtlicher Sicht hilfreich sein kann.

Bei Experfina beraten wir Sie gerne in sämtlichen Belangen rund um Steuerfragen und unsere Experten betreuen allfällige Rulingprozesse mit viel Erfahrung.

20. Januar 2022