Christian C. Moesch

Treuhänder mit eidg. Fachausweis
Zugelassener Revisionsexperte
Mitglied des Verwaltungsrates

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Nachfolgeplanung geregelt

Eine Nachfolgeplanung ist ein langwieriger Prozess und sollte gut geplant und strukturiert durchgeführt werden. Einerseits um den an sich komplexen Prozess des Verkaufs nicht unnötig zu verkomplizieren, andererseits um der Nachfolge ein möglichst erfolgreicher Übergang zu ermöglichen. Dabei ist es empfehlenswert, bereits von Beginn weg eine externe Begleitung beizuziehen. Diese dient sowohl der finanziellen als auch der rechtlichen Unterstützung.

Das eigene Unternehmen zu verkaufen und weiterzureichen ist ein spannendes und anspruchsvolles Projekt. Eine frühzeitige Planung und der Beizug von Experten erleichtern den Prozess erheblich. Das Feld von möglichen Käufern ist vielfältig, beginnt bei Familienangehörigen und kann sich über die Mitglieder der Geschäftsleitung bis hin zu einem Finanzinvestor erstrecken. Dieser Beitrag fokussiert und beschreibt einen möglichen Nachfolgeprozess innerhalb der Familie, der Geschäftsleitung (Management-Buy-Out) oder an eine externe Person (Management-Buy-in).

Die ersten Schritte und Strategien
Eine Nachfolgeregelung kann in drei Phasen unterteilt werden:

  1. Initialisierung
  2. Nachfolgeprozess
  3. Übergabe

In der Initialisierung formuliert der Inhaber erste Szenarien und Vorstellungen an eine mögliche Nachfolgeplanung und identifiziert ein oder mehrere mögliche Nachfolgeszenarien (Personen oder ggf. auch Unternehmen). Falls der Inhaber operativ im Alltagsgeschäft eingebunden ist, muss neben der Nachfolgeplanung fürs Unternehmen auch eine sogenannte persönliche Weggangs-Planung erstellt werden. Je nach Branche ist der teilweise Verbleib für eine Übergangsphase in gewissen Projekten oder im Verwaltungsrat für den erfolgreichen Übergang und das weitere Bestehen des Unternehmens hilfreich. Ist dieser grobe Entwurf überdacht und im besten Fall niedergeschrieben, sollten wichtige Partner wie Unternehmensberater, Treuhänder und Jurist für die weiteren Schritte beigezogen werden. Diese beraten und begleiten bspw. im weiteren Prozess der Bewertung des Unternehmens zur Festlegung eines Verkaufspreises und in rechtlichen Belangen.

Anschliessend finden erste informelle Gespräche mit einem potenziellen Nachfolger oder gegebenenfalls auch mehreren statt. Abhängig von der Unternehmensgrösse und dem Vertrauensverhältnis zwischen Inhaber und möglichem Nachfolger ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) empfehlenswert. In diesen Gesprächen werden die gegenseitigen Ideen und Erwartungen ausgelotet.

Sorgfältige Planung, Umsetzung und Übergabe
Sind der Nachfolger resp. Käufer und Inhaber resp. Verkäufer der Idee zugeneigt und stimmen die grundlegenden Vorstellungen überein, erfolgt der gemeinsame Einstieg in die zweite Phase. Somit beginnt der eigentliche Nachfolgeprozess. Essenziell ist dabei auch die frühzeitige und transparente Kommunikation über die Vorstellung bezüglich des Kaufpreises und gegebenenfalls dessen Finanzierung. Bei letzterem bestehen verschiedene Optionen, welche Gegenstand von Verhandlungen sein können.

Zusammengefasst erfolgen in der zweiten und dritten Phase folgende Schritte:

  1. Situations- und Optionsanalyse (Due Diligence)
  2. Personalstrukturanalyse
  3. Ausarbeitung einer Entwicklungsstrategie (Geschäftsmodell, Prozesse, Strukturen)
  4. Preisverhandlungen und Ausarbeitung Kaufvertrag
  5. Unterzeichnung Absichtserklärung
  6. Ausarbeitung Zeit- und Massnahmeplan mit internen und externen Massnahmen
  7. Implementierung Massnahmen und Aufbau Nachfolger
  8. Unterzeichnung des Kaufvertrags
  9. Übergabe des Unternehmens
  10. Schrittweiser Austritt des ehemaligen Inhabers

Steuerliche und rechtliche Aspekte einer Nachfolgeregelung
Neben dem eigentlichen Nachfolgeprozess stellen sich bei einer Nachfolgeplanung auch viele steuerliche und rechtliche Fragen, so beispielsweise die Gründung einer Holdinggesellschaft zur Übernahme, potenzieller Investitionsbedarf beim Unternehmen, die Herauslösung von (nichtbetrieblichen) Immobilien oder allfällige Liquiditätsentnahmen. Insbesondere die letzten zwei Themen können einen wesentlichen steuerlichen Einfluss beim Verkäufer haben. Deshalb ist die Prüfung von möglichen Steuerfolgen und die verschiedenen Optionen in Begleitung eines Experten vorzunehmen und anschliessend in einem Ruling mit der Steuerverwaltung festzuhalten.

Im gesamten Prozess kommt der rechtlichen Absicherung sowohl für Käufer wie Verkäufer eine zentrale Bedeutung zu. Beginnend bei der privaten Absicherung wie beispielsweise Ehe- und Erbverträgen, ein möglicher Aktionärsbindungsvertrag bis hin zum Aktienkaufvertrag und allfälliger Kaufpreisfinanzierungmittels Verkäuferdarlehen.

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